Brunnensysteme (Zweibrunnensystem, Grundwasserwärmepumpe) zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme werden in Baden-Württemberg für Heiz- und Kühlzwecke eingesetzt. Sie bestehen aus Entnahmebrunnen (Förderbrunnen) und Rückgabebrunnen (Injektionsbrunnen, Grundwasserleiter).
Erdwärmekollektoren (in Baden-Württemberg) sind oberflächennahe Geothermie-Nutzungssysteme, wobei zwischen Flächenkollektoren, Grabenkollektoren, Spiralkollektoren und Erdwärmekörben unterschieden wird. Sie können zum Kühlen und Heizen eingesetzt werden.
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmekollektoren in Baden-Württemberg bilden insbesondere das Wasserrecht und das Bergrecht. Ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können sie anzeigefrei gebaut werden.
ISONG (Informationssystem Oberflächennahe Geothermie) weist auf geotechnische und bodenkundliche Risiken und Einschränkungen beim Bau von Erdwärmekollektoren hin. Kartenthemen sind Wärmeleitfähigkeit (Boden), Grundwasserstand, Grabbarkeit, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete,...
Im Lagerstättengesetz finden sich rechtliche Grundlagen und Auflagen, nach denen in Baden-Württemberg Bohrungen für Brunnensysteme gemeldet werden müssen. Hierfür bietet das RPF/LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an.
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmesondenanlagen (Geothermie) bilden Wasserrecht und Bergrecht (externe Bauüberwachung). Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg (LQS EWS) dienen dem Schutz des Grundwassers, des Bauherrn und Dritter.
Das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des RPF/LGRB gibt Hinweise und Auskunft (Geologie, Hydrogeologie, Grundwasserstand) zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen/Bohrungen. Es informiert über Risiken und Einschränkungen beim Bau von Erdwärmesonden.